Allgemeine Geschäftsbedingungen der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH - Wienerstrasse 186 A-8051 GRAZ

I. Allgemeines

(1) Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Käufer bzw. dem Werkbesteller mit Erteilung des Auftrages an die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH ausdrücklich anerkannt, auch dann wenn in seinen Bestellformularen andere bzw. anders lautende Bedingungen angegeben worden sind.

(2) Insbesondere wird festgehalten, dass die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH sämtliche Kauf- und Werkverträge nur unter den nachfolgenden AGB abschließt.

(3) Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH

(4) Lieferungen erfolgen, unabhängig davon in welcher Form – fernmündlich, schriftlich, per

Faxschreiben, Email oder persönlich – der Auftrag erteilt wurde, ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Grund der jeweils von der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH erstellten, aktuellen und als verbindlich erklärten Preise.

(5) Alle Preise verstehen sich in EURO ohne MwSt. ab Lager Graz, sowie zuzüglich einer Bearbeitungs- und Manipulationspauschale von 2% des Waren Nettoverkaufspreises.

(6) Sämtliche Preisangaben beruhen auf den derzeitigen Wechselkursen und ändern sich mit diesen. Die Lieferangaben der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH sind nur soweit verbindlich, als durch Vorlieferanten oder den Kunden selbst, keine Verzögerungen entstehen.

(7) Lieferverträge werden ausschließlich unter den vorangeführten AGB und Lieferbedingungen der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH abgeschlossen.

II. ANGEBOTE

(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend – Muster sind unverbindlich

(2) Beschreibungen und angegebene Maße sind ungefähr

(3) Anders lautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung

III. LIEFERBEDINGUNGEN

(1) Die Liefertermine, seien sie vom Käufer oder Werkbesteller vorgeschrieben oder Werkunternehmer genannt, gelten nur annähernd, ohne Verbindlichkeit.

(2) Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer bzw. dem Werkbesteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.

(3) Bei Lieferverzug ist durch den Käufer bzw. dem Werkbesteller eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.

Lieferungen in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet- Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte.

(4) Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf. Eine produktionsbedingte Mehr – oder Minderlieferung von bis zu 10% muss akzeptiert werden.

IV. VERSAND

(1) Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. des Werkbestellers.

(2) Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt werden, erfolgt der Versand stets nach unserem Ermessen.

(3) Die Lieferungen erfolgen ab Lager Graz, sofern vertraglich nicht andere Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen zu Ihrer Gültigkeit jedoch der Schriftform.

(4) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers.

(5) Bei gewünschten Express Sendungen werden dem Kunden die damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die dem Kunden im Regelfall mit der Ware zugestellten Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2) Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 3% Skonto unter der Voraussetzung gewährt, dass keine bereits früheren Rechnungen unberechtigt offen stehen.

(3) Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, sowie 15% Verzugszinsen ab dem Rechnungsdatum zu ersetzen.

(4) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH (vgl. Pkt. X)

(5) Bei Erstkunden erfolgt die Lieferung ausschließlich per Nachnahme bzw. Vorauskasse.

VI. RÜCKTRITTSRECHT

(1) Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z.B. wegen Scheck oder Wechselprotest Klagen von dritter Seite entstehen. Das gleiche gilt wenn der Käufer mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug ist.

 

VII. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Graz.

(2) Für allfällige Streitigkeiten aus Kaufverträgen unterwerfen sich beide Teil Vertragsteile dem Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz.

VIII. ARTIKELFARBEN UND VOM WERKBESTELLER BEIGESTELLTE WAREN

(1) Produktionsbedingt kann es fallweise zu geringfügigen Farbabweichungen bei einzelnen Artikeln gegenüber den Musterlieferungen kommen. Für diesbezügliche Farbabweichungen wird seitens der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH jegliche Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Für den Fall, dass dem Werkunternehmer vom Werkbesteller oder in dessen Auftrag von einem Dritten zu bedruckende oder in anderer Weise zu bearbeitendes Grundmaterial ( Werbetextilien, Werbeartikel etc.) bereitgestellt wird, trifft den Werkbesteller die alleinige Verantwortung und Haftung für Stückzahl, ordnungsgemäße Beschaffenheit und homogene Qualität des Grundmaterials, sowie für dessen Verarbeitungstauglichkeit.

(3) Seitens des Werkunternehmers wird jegliche Haftung für Schäden und Folgeschäden, die auf die inhomogene Qualität des Grundmaterials bzw. dessen vollständige oder teilweise Fehlerhaftigkeit oder Prozesstauglichkeit zurückzuführen ist, ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Insbesondere schließt der Werkunternehmer jegliche Haftung für Schäden, die sich als Folge von Qualitätsmängeln am Grundmaterial im Rahmen des Bearbeitungsprozesses am Grundmaterial selbst ergeben, ausschließlich aus.

(5) Für den Fall, dass das vom Werkbesteller oder von einem dritten beigestellte Grundmaterial sich gänzlich oder teilweise als verarbeitungsuntauglich erweist, räumt der Werkbesteller das Recht ein, gegen Vorausinkasso auf Kosten des Werkbestellers das zur Erfüllung des Auftrages das erforderliche Material zu beschaffen bzw. ihm im Rahmen

des erteilten Werkauftrages zusätzlich zum vereinbarten Werklohn die Materialkosten, sowie die zusätzlich entstandenen Manipulationskosten zu verrechnen.

(6) Der Werkunternehmer ist bemüht den allenfalls vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Lieferverzögerungen, welche sich durch eine derartige Materialbeschaffung seitens des Werkunternehmers ergeben, fallen ausschließlich in die Risikosphäre des Werkbestellers, weshalb der Werkbesteller für einen solchen Fall auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, sowie auf die Einrede der nicht fristgerechten bzw. verspäteten Lieferung verzichtet.

IX. BEDRUCKUNG – DRUCKUNTERLAGEN – AUFDRUCKE

(1) Für die Bedruckung der entsprechenden Artikel sind vom Kunden die Unterlagen beizustellen und so vorzubereiten, dass sowohl die Art der Bedruckung, Größe des Aufdrucks, Platzierung und Farbangaben exakt definiert sind.

(2) Bei Übermittlung auf elektronischem Weg sind unsere Vorgaben – Format etc. – unbedingt einzuhalten. Für Verzögerungen und anfallende Kosten aus mangelhaft übermittelten Daten sind wir nicht haftbar; Bearbeitungskosten durch uns oder durch Dritte werden von uns verrechnet.

(3) Es bleibt der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH vorbehalten Aufträge durch den Werkbesteller zurückzuweisen, wenn die entsprechenden Daten für die Weiterbearbeitung nicht zum vereinbarten Termin einlangen.

Dadurch entstehende Mehrkosten für Kurier oder Expressdienste werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.

(4) Notwendige Datenträger, Klischees, Siebe oder sonstige technische Voraussetzungen zur Bedruckung, Bestickung oder sonstiger Veredelung von Waren, bleiben in unserem Eigentum.

(5) Sämtliche veredelte Waren, durch Bedruckung, Bestickung, Beflockung oder andere Verfahren, sind nach unseren Anweisungen zu behandeln. Schäden aus unsachgemäßer Behandlung werden vom Werkunternehmer nicht ersetzt und

heben andere Lieferungen aus dem vom Werkbesteller erteilten Auftrag nicht auf.

X. MÄNGELRÜGEN

(1) Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.

(2) Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.

(3) Rechtzeitig schriftlich gerügte Mängel berechtigen den Käufer bzw. Werkbesteller nicht zur Minderung.

(4) Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer behält sich das Recht vor Minderungsansprüche dadurch abzuwenden, dass er nach seiner Wahl gegen Rückgabe der bemängelten Ware, mängelfrei Ersatzware liefert.

(5) Weitere über den oa. Austausch hinausgehende weiteren Ersatzansprüche auf Grund welcher Rechtsvorschrift auch immer, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

XI. WARENMRÜCKSENDUNGEN UND UMTAUSCH

(1) Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis der RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH und unter Angabe der Rechnungsnummer (Lieferschein) erfolgen- im anderen Fall behält sich die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH vor, die Annahme der Waren zu verweigern.

(2) Wenn die Rücksendung nicht auf Grund einer berechtigten und fristgerechten Reklamation erfolgt, behält sich die RADLGRUBER WERBEGESCHENKE GmbH das Recht zur Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 25% des Warenverkaufspreises vor.

(3) Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befinden.

(4) Eventuelle Fracht und Portokosten, sowie Kosten für die Neuverpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. (5) Vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen sind sämtliche Waren die im Rahmen eines Werkauftrages durch den Werkunternehmer im Auftrage des Kunden zu bedrucken bzw. in irgendeiner Art zu bearbeiten sind.

XII. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bzw. des Werkunternehmers bis der Käufer bzw. der Werkbesteller den Kaufpreis bzw. den Werklohn und alle sonstigen Nebenforderungen des Verkäufers bzw. Werkunternehmers zur Gänze beglichen hat.

(2) Die Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr ist gestattet, jedoch darf die Ware ohne Zustimmung des

Verkäufers bzw. Werkunternehmers weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Für den Fall, dass eine der vorangeführten Verkaufs und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig ist, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.